Oft möchten Heimbewohner und deren Angehörige wissen, wie ein Heimaufenthalt finanziert werden kann.
Grundsätzlich kann der Heimbewohner:innen mit seinen persönlichen Vermögensverhältnissen und mit Unterstützung verschiedener Beiträge den Heimaufenthalt selber finanzieren. Ob Sie Anrecht auf Unterstützung der Wohnsitzgemeinde haben, klären Sie bitte mit dem zuständigen Amt Ihrer Gemeinde.
Kann das Heimentgelt nicht aus den eigenen Mitteln (Vermögen, Renten- oder Pensionseinkommen) bezahlt werden, wird ein Antrag für Ergänzungsleistung (EL) oder Hilflosenentschädigung gestellt.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Auskünfte bezüglich der Finanzierung gerne zur Verfügung.
Aufenthalts- und Pflegetaxe
Unsere Taxen werden nach Grösse und Ausstattung des Zimmers berechnet. Dabei sind die Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser) im Preis inbegriffen. Die Haushaltsversicherung, Wäscheversorgung sowie die Zimmerreinigung und Verpflegung sind in der Aufenthaltstaxe enthalten.
Die Pflegetaxen werden nach dem BESA-Punkte-System (Bewohner-, Einstufungs- und Abrechnungssystem) festgelegt und nach Pflegestufen gestaffelt abgerechnet.
Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit übernehmen Krankenkasse und Gemeinde je nach Pflegestufe einen Anteil an die Kosten für die Pflege im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen betragsmässigen Höchstgrenzen.
Aufenthalts- & Pflegetaxen 2024 (PDF)